Die Freiheit zu glauben – oder auch nicht zu glauben – ist im Grundgesetz verankert und ein wesentliches Menschenrecht. Doch nach wie vor wird um den konkreten Umfang dieser Freiheit gerungen, sei es bei den Themen Architektur, Schulunterricht oder Bestattungen. Die heutige Stadtgesellschaft ist zunehmend säkular, gleichzeitig religiös sehr vielfältig.
Glaubensfreiheit hat in Altona seit 1601 Tradition. Anders als im lutherischen Hamburg durften Mennoniten, Reformierte, Juden und Katholiken hier ihren Glauben offen leben.
Die Sonderausstellung spannt einen Bogen vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart und zeigt, dass die Geschichte der Glaubensfreiheit eine Geschichte über Freiheiten und Grenzen ist.