1. Vertragspartner / Geltung
1.1 Bei allen, auch zukünftigen Aufträgen des Auftragnehmers, CARTEL X Promotion GmbH & CO. KG, Friesenweg 4, 22763 Hamburg, HRA 108540, Amtsgericht Hamburg (im Folgenden Cartel X genannt), für Werk- und Dienstleistungen aller Art gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Die AGBs gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Ihre etwaigen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Kunde“), werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Der im Folgenden verwendete Begriff für Ware erstreckt sich sowohl auf Druckunterlagen als auch auf jegliche dingliche oder auf geistige oder sonstiger in Form von Arbeit erbrachte Leistung.
2. Angebote, Bestellung und Vertragsabschluss
2.1 Alle unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und richten sich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbar ist, ausschließlich an Unternehmen. Ihre Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an uns dar, welches Cartel X mit Versendung einer gesonderten Annahmeerklärung per E-Mail oder Faxes annehmen.
Soweit es um die Vertrieb oder die Produktion von Flyern oder ähnlichen Drucksachen geht, kommt ein Vertrag mit uns wie folgt zu stande. Auf der Grundlage Ihrer Anfrage erstellt Cartel X ein verbindliches Angebot, welches von Ihnen mit Versendung einer Willenserklärung anzunehmen ist. Die Annahme kann dabei u.a. durch die Übersendung einer unterzeichneter Auftragsbestätigung (z.B. Anzeigenbestellschein), Abgabe von Werbemitteln (für den Vertrieb) oder bei Abgabe von Druckdaten (für die Produktion) erfolgen.
2.2 Sie können bei uns nur als Volljähriger bestellen. Auf unsere Aufforderung hin haben Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises zuzusenden.
2.3 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2.4 Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich Cartel X ausdrücklich vor.
2.5 Mit Vertragsschluss stimmen Sie der Übermittlung einer elektronischen Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Sie verzichten auf eine postalische Zusendung der Rechnung.
3. Anlieferung, Auftragsausführung, Versand und Aufbewahrung
3.1 Der Kunde hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen (nachfolgend auch „Druckunterlagen“ genannt) bei Cartel X anzuliefern. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist allein der Kunde verantwortlich.
3.2 Die Druckunterlagen müssen den jeweiligen, aktuellen technischen Vorgaben von Cartel X entsprechen, Cartel X wird die aktuellen technischen Vorgaben auf Anfrage mitteilen. Erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen kann Cartel X jederzeit ablehnen. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang bzw. nach Fertigstellung deutlich werden, haftet ausschließlich der Kunde für ein ungenügendes Druckergebnis.
3.3 Cartel X gewährleistet lediglich die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, eine Pflicht von Cartel X zur Prüfung der übersandten Druckunterlagen besteht jedoch nicht. Soweit eine Übersendung per Datenübertragung (FTP, etc.) erfolgt, hat der Kunde vor Übersendung die Daten mit einem entsprechenden Schutzprogramme für Computerviren zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, eine eigenständige Datensicherung übersandter Druckdaten oder sonstiger Unterlagen vorzunehmen.
3.4 Im Rahmen der Auftragserteilung zum Vertrieb von Werbedrucksachen bemüht Cartel X sich nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Diese werden in den regelmäßigen Hamburger Touren mindestens einmal pro Woche verteilt. Die Verteilungshäufigkeit innerhalb einer Woche und die Menge der Werbedrucksachen pro Stelle und Verteilungstermin erfolgen im Ermessen von Cartel X und sind nach Erfahrungswerten von Cartel X dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepasst. Der Vertrieb findet nach Ermessen von Cartel displaygestützt oder in freier Auslage statt. Nicht abgegriffene bzw. übrig gebliebene Medien werden nach Ende des Auftrages kostenfrei entsorgt.
3.5 Angelieferte oder bereitgestellte Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zurückgesandt. Der Versand der Druckunterlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden per Post oder Spedition. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen. Für den Versand wird ein Versandkostenbeitrag berechnet.
Vorstehende Regelung gilt auch für sämtliche im Auftrag von Kunden hergestellte und an Dritte zu versendende Werbedrucksachen.
Soweit Cartel X im Auftrag von Kunden Werbedrucksachen hergestellt, die jedoch nicht von Cartel X verschickt werden sollen und Kunde diese nicht rechtzeitig abholt, wird Cartel X berechtigt, diese auf Kosten von Kunden zu entsorgen. Die Kosten der Entsorgung betragen 10% des Auftragswertes mindestens jedoch 50,00 EUR.
3.6 Die Aufbewahrungspflicht von Cartel X endet zwei Wochen nach Ablauf des jeweiligen Auftrags. Cartel X ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen.
4. Ablehnung und Stornierung von Aufträgen
4.1 Cartel X behält sich vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form, aus Termin- oder sonstigen Gründen abzulehnen.
4.2 Soweit der Kunde Cartel mit der Produktion von Werbedrucksachen beauftrag kann den Auftrag bis vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Kommt der der vorstehenden Frist nicht nach, so hat der Kunde die vereinbarten Kosten der Werbedrucksachenproduktion vollständig zu übernehmen.
Bei der Erteilung eines Auftrages von Vertrieb von Werbedrucksachen ist jedoch eine unentgeltliche Stornierung des Auftrags lediglich bis fünf Werktage vor Beginn der Verteilung möglich. Wird die vorstehende Frist nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für den Vertrieb der Werbedrucksachen für maximal die ersten vier Kalenderwochen ab dem gebuchten Vertriebs- bzw. Teilvertriebsbeginn fällig, zzgl. der Herstellungskosten für etwaig bereits produzierter Werbedrucksachen. Der Kunde verpflichtet sich die schon gelieferten bzw. schon produzierten Werbedrucksachen innerhalb von drei Werktagen bei Cartel X abzuholen. Geschieht dies nicht, werden die von Cartel X produzierte Werbedrucksachen- oder angelieferte Werbemittel kostenpflichtig (s. Ziff. 3.5 letzter Satz) entsorgt. Bei einer Stornierung des Vertriebs von Werbedrucksachen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig.
5. Nutzungsrecht
Cartel X ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bis auf Widerruf durch den Kunden unbeschränkt berechtigt, die überlassenen Druckunterlagen oder sonstigen Unterlagen zu eigenen Werbezwecken abzubilden und zu nutzen (insbesondere in der Online- bzw. Printausgabe von „Bi uns in’ Norden“).
Erfolgt ein Widerruf endet das Nutzungsrecht 5 Werktagen nach Eingang des Widerrufs. Cartel X bleibt jedoch berechtigt, bereits produzierte Printausgaben unbeschränkt weiter zu nutzen.
6. Garantie und Freistellung
Der Kunde garantiert diesbezüglich, dass er Inhaber der entsprechenden Nutzungsrechte (auch in bezug auf etwaige Leistungen und Werke Dritter, welche ggf. Bestandteil der Durckunterlagen sind) ist und insoweit zur Übertragung Nutzungsrechte berechtigt ist. Der Kunde stellt Cartel X insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter unbeschränkt auf erstes Anfordern (inkl. der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.
7. Mängel
7.1 Cartel X leistet nur Gewähr für schriftlich vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale.
7.2 Ist eine von Cartel X zu erbringende Leistung mangelhaft, wird Cartel X binnen angemessener Frist die Leistungen nach Wahl des Kunden nachbessern oder erneut erbringen Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz Ihrer vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine etwaige Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Fehler trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder eine Mängelbeseitigung von Cartel X unberechtigt verweigert wird.
7.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen. Für Rügen bezüglich der künstlerischen oder geschmacklichen Ausgestaltung haftet Cartel X nicht. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
7.4 Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen stellen keine Mängel dar und können nicht reklamiert werden.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Cartel X haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns zurückzuführen ist.
8.2 Haftet Cartel X gemäß Ziff. 8.1 a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen Cartel X bei Vertragsschluss aufgrund der Cartel X zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen Cartel X Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
8.4 Für den Verlust von übergebenen Druckunterlagen oder sonstigen Materialien haftet Cartel X während der Auftragserfüllung lediglich in dem aus Ziff. 8 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die Anfertigung von Sicherheitskopien aller übergebenen Druckunterlagen durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Cartel X.
8.6 Cartel X haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.
9. Zahlungen
9.1 Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9% (neun) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug ist. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens behält sich Cartel X vor. Darüber hinaus ist Cartel X berechtigt, für bei einem Verzug eine pauschale Bearbeitungsgebühr von bis zu 40,- Euro geltend zu machen.
9.2 Alle in den Preislisten von Cartel X aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z. B. außerordentliche Fracht-, Litho- und Bearbeitungskosten sowie Gebühren), werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt Cartel X für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Von Kunden mit Sitz im Ausland verlangt Cartel X Bezahlung vor Produktions- oder Vertriebsstart.
10. Kreditschutz
10.1 Ist die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft, so kann Cartel X vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Die Kreditwürdigkeit ist zweifelhaft, wenn:
- der Kunde in den letzten drei Jahren vor der Auftragserteilung zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung eine Vermögensauskunft abgegeben hat;
- in den letzten drei Jahren vor der Auftragserteilung ein Insolvenzeröffnungsantrag über sein Vermögen mangels Masse abgewiesen wurde;
- ein allgemeines Veräußerungsverbot gegen ihn erlassen wird;
- der Kunde selbst erklärt, er könne nicht zahlen;
- die Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei negativ ist.
10.2 Etwaige bestehende Forderungen aus schon erfolgten Lieferungen werden bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden (s. Ziff. 10.1) sofort fällig, auch wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.11. Sonstiges
11.1 Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Cartel X. Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, ist der Sitz von Cartel X. Für die Gewährleistungsbedingungen und die sonstige gesamte Rechtsbeziehung zwischen Kunde und Cartel X, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Etwaig von Cartel X erstellte Verzeichnisse für Auslagestellen dürfen nicht von Kunden genutzt werden. Etwaige Stempellisten und/oder Dokumentationsfotos dienen ausschließlich dem Leistungsnachweis und der Verkaufsförderung. Eine Nutzung dieser Listen und Fotos durch den Kunden sind ebenfalls untersagt.
Stand: 21.05.2015, Cartel X Promotion GmbH & CO. KG