"Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen"
Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist nicht zufällig ein Bestseller. Schließlich regeln seine Paragraphen das Handeln jedes einzelnen Bürgers in zentralen Lebensbereichen. Auch als juristischer Laie möchte er sich selbstständig übe die jeweilige Rechtslage informieren, bevor er sich möglicherweise an einen Rechtsanwalt wendet.
Deshalb ist für die Sprache des BGB und insbesondere für seinen Wortschatz beides wünschenswert: fachsprachliche Präzision und Eindeutigkeit, damit vor Gericht ein klares Urteil gefällt werden kann, aber auch gemeinsprachliche Verständlichkeit, damit der betroffene Bürger sich ohne fremde Hilfe kundig machen kann.
Der Vortrag prüft am Beispiel ausgewählter Textstellen, wo "Textrezeptionsprobleme" auftauchen können und wie diese bewältigt werden können.
Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Ulrich
Germanistisches Seminar; deutsche Philosophie/ Sprachdidaktik
5,00