Am Dienstag, 25. September 2018, werden nicht abgeholte Fundsachen der Stadt Glinde öffentlich versteigert. Bei den Versteigerungsobjekten wie Kinder-, Damen- und Herrenfahrrädern, Kleidung und Schmuck handelt es sich um Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist.
Die Besichtigung der zu versteigernden Sachen findet am Tag der Versteigerung in der Zeit zwischen 13.30 und 14 Uhr statt. Anschließend beginnt um 14 Uhr die Versteigerung. Geboten wird per Handzeichen und die letzte gehobene Hand erhält den Zuschlag. Direkt nach Erteilung des Zuschlags ist die ersteigerte Sache an der Kasse bar zu bezahlen und kann mittels der ausgehändigten Quittung sofort mitgenommen werden.